Wer gestohlene Gegenstände ankauft — auch unwissentlich — macht sich in Deutschland der Hehlerei (§ 259 StGB) strafbar. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Gestohlene Fahrzeuge, Handys, Laptops, Uhren und Schmuck landen täglich auf Kleinanzeigenportalen, in An&Verkauf-Läden und auf Flohmärkten — oft ohne dass der Käufer es weiß.
FAHNDUNGX Check gibt Ihnen die Möglichkeit, in Sekunden zu prüfen ob ein Gegenstand als gestohlen gemeldet wurde — bevor Sie kaufen.
„Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Versicherungsunternehmen melden gestohlene versicherte Objekte direkt in die FAHNDUNGX-Datenbank ein — über das Mandantenportal auf insurance.fahndungx.com.
Über das FAHNDUNGX-Hauptportal werden Fahndungsdaten und Diebstahlanzeigen aus Behördenquellen in die Datenbank übertragen und täglich aktualisiert.
Privatpersonen können gestohlene Gegenstände direkt auf fahndungx.com im Fahndungsportal eintragen — kostenlos, einfach, sofort wirksam.
Als gewerblicher Ankäufer prüfen Sie täglich Gegenstände — Handys, Laptops, Schmuck, Fahrzeuge. Ein einzelner Fehlkauf kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Mit einem FAHNDUNGX Check Händler-Account prüfen Sie günstiger als Privatpersonen, führen einen lückenlosen Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht und schützen sich rechtlich ab.
Kein Account erforderlich — einfach Daten eingeben, 0,99 € bezahlen, Ergebnis sehen.